Niederschwellige Hilfsangebote § 45 a - c SGB XI
Kurzzeitige Beaufsichtigung und Betreuung bei Abwesenheit der Angehörigen. | |
Nachtbetreuung in Wohngemeinschaften. |
Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson, die eine/n Pflegebedürftige/n mindestens ein halbes Jahr lang gepflegt und hierfür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten hat, an der Erbringung der Pflege - in der Regel aus Krankheits- oder Urlaubsgründen - gehindert, besteht für 28 Tage im Kalenderjahr ein Anspruch darauf, dass der/die entsprechende Pflegebedürftige durch jemand anderes gepflegt wird. Hierfür bieten wir 2 Kurzzeitbetreuungsplätze in einer Wohngemeinschaft an. Ab 14 tägigem Aufenthalt können u.a. Physio- Logo- und Ergotherapien vermittelt werden. | |
Wir vertreten pflegende Angehörige bis zu 24 Std. täglich auch in der eigenen Wohnung oder an Ferienorten, wenn diese vorübergehend die Pflege und Betreuung nicht ausüben können. |
Beratung und Betreuung in Notsituationen
Unsere Beratung und Hilfe bei ambulante Pflege ist persönlich, zuverlässig und kompetent. Wir gehen auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ein. |
Persönliches Budget zur Eingliederung
Freizeitaktivitäten, Kultur-, Freizeiteinrichtungen, Schwimmbäder | |
Festigung- von Fähig- und Fertigkeiten im sozialen Bereich und in der Gesellschaft. Gemeinsames Planen der Tagesstruktur und Bewältigung der Alltagsaufgaben. | |
Unterstützung von Menschen mit Behinderung in der Familie zur Teilhabe am Familienalltag. | |
Stundenweise Assistenz im schulischen und beruflichen Bereich. |