Niederschwellige Hilfsangebote § 45 a - c SGB XI

Kurzzeitige Beaufsichtigung und Betreuung bei Abwesenheit der Angehörigen.
Nachtbetreuung in Wohngemeinschaften.

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson, die eine/n Pflegebedürftige/n mindestens ein halbes Jahr lang gepflegt und hierfür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten hat, an der Erbringung der Pflege - in der Regel aus Krankheits- oder Urlaubsgründen - gehindert, besteht für 28 Tage im Kalenderjahr ein Anspruch darauf, dass der/die entsprechende Pflegebedürftige durch jemand anderes gepflegt wird. Hierfür bieten wir 2 Kurzzeitbetreuungsplätze in einer Wohngemeinschaft an. Ab 14 tägigem Aufenthalt können u.a. Physio- Logo- und Ergotherapien vermittelt werden.
Wir vertreten pflegende Angehörige bis zu 24 Std. täglich auch in der eigenen Wohnung oder an Ferienorten, wenn diese vorübergehend die Pflege und Betreuung nicht ausüben können.

Beratung und Betreuung in Notsituationen

Unsere Beratung und Hilfe bei ambulante Pflege ist persönlich, zuverlässig und kompetent. Wir gehen auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ein.

Persönliches Budget zur Eingliederung

Freizeitaktivitäten, Kultur-, Freizeiteinrichtungen, Schwimmbäder
Festigung- von Fähig- und Fertigkeiten im sozialen Bereich und in der Gesellschaft. Gemeinsames Planen der Tagesstruktur und Bewältigung der Alltagsaufgaben.
Unterstützung von Menschen mit Behinderung in der Familie zur Teilhabe am Familienalltag.
Stundenweise Assistenz im schulischen und beruflichen Bereich.